Kostenerstattung Ernährungstherapie
So beantragen Sie einen Zuschuss Ihrer Krankenkasse
- Drucken Sie die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung aus.
- Lassen Sie die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vom Arzt ausfüllen.
- Lassen Sie sich Kopien des letzten Berichtes des Krankenhauses und des Laborbefundes vom Arzt geben.
- Kontaktieren Sie mich zu einem kostenlosen Informationsgespräch per Telefon oder E-Mail.
- Ich erstelle Ihnen einen Kostenvoranschlag für die ernährungstherapeutischen Beratungen.
- Senden Sie den Kostenvoranschlag und die Kopie der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung an Ihre Krankenkasse. Am besten warten Sie deren Antwort ab, bevor die Beratungen beginnen.
- Senden Sie mir die ausgefüllte ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung per E-Mail zu.
- Bei Bedarf erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung am Ende der Ernährungstherapie.
- Reichen Sie die Teilnahmebescheinigung und Rechnung bei der Krankenkasse ein.
Durch mein aktuelles Fortbildungszertifikat und meine Registrierung bei den Krankenkassen können Sie für meine Ernährungstherapie einen Zuschuss Ihrer Krankenkasse beantragen. Wie hoch er ausfällt, legt Ihre Krankenkasse fest.
Häufige Fragen zu Kosten und Krankenkasse
Zahlt die Krankenkasse meine Ernährungstherapie?
Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen eine ärztlich verordnete Ernährungstherapie (nach § 43 SGB V). Das ist eine freiwillige Leistung: Ob und in welcher Höhe Ihre Krankenkasse zahlt, entscheidet sie selbst. Fragen Sie deshalb am besten vorab bei Ihrer Krankenkasse nach.
Welche Unterlagen brauche ich?
Die ausgefüllte ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (Vordruck unter Downloads) und meinen Kostenvoranschlag. Hilfreich sind außerdem aktuelle Befunde, zum Beispiel ein Arzt- oder Krankenhausbericht und Laborwerte.
Was gilt ohne ärztliche Verordnung?
Eine Ernährungsberatung ohne ärztliche Verordnung, zum Beispiel zur gesunden Ernährung, zahlen Sie selbst – es sei denn, Ihre Krankenkasse sagt Ihnen etwas anderes zu.
Ich bin privat versichert oder beihilfeberechtigt. Was gilt für mich?
Ob Ihre private Krankenversicherung oder die Beihilfe Kosten übernimmt, hängt von Ihrem Tarif bzw. den Beihilfevorschriften ab. Bitte klären Sie das vorab mit Ihrer Versicherung.
Was kostet die Beratung?
Alle Preise finden Sie in meiner Preisübersicht. Das erste Informationsgespräch per Telefon oder E-Mail ist kostenlos.
