Kostenerstattung Ernährungstherapie

So bekommen Sie Ihr Geld von der Krankenkasse erstattet:

  • Drucken Sie die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung aus.
  • Lassen Sie die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vom Arzt ausfüllen.
  • Lassen Sie sich Kopien des letzten Berichtes des Krankenhauses und des Laborbefundes vom Arzt geben.
  • Kontaktieren Sie mich zu einem kostenlosen Informationsgespräch per Telefon oder E-Mail.
  • Ich erstelle Ihnen einen Kostenvoranschlag für die ernährungstherapeutischen Beratungen.
  • Senden Sie den Kostenvoranschlag und die Kopie der ärztlichen    Notwendigkeitsbescheinigung an Ihre Krankenkasse.
  • Sobald Sie eine positive Rückmeldung von der Krankenkasse bekommen haben, können wir die Ernährungstherapie starten.
  • Halten Sie die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (Original) zum ersten Gespräch bereit.
  • Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zum Monatsende.
  • Eine Teilnahmebescheinigung erhalten Sie am Ende der Ernährungstherapie.
  • Reichen Sie die Teilnahmebescheinigung und Rechnung bei der  Krankenkasse ein.
  • Ihr Arzt erhält nach der erfolgreich durchgeführten Ernährungstherapie eine schriftliche Dokumentation für Ihre Patientenakte.

Durch mein aktuelles Fortbildungszertifikat und meine Registrierung bei den Krankenkassen, können Sie die Kosten meiner Ernährungstherapien bis zu 85% von Ihrer Krankenkasse erstattet bekommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen an Ihre Krankenkasse.